Prüfliste Betriebsfähigkeit Telekommunikation
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- Betriebsfähigkeit der Telekommunikation
- Leistungsauftrag und Kommunikationsbedarf
- Verantwortung, Personal und Befugnisse
- Bestand, Rufnummern und Konfiguration
- Anbieteranschlüsse und äußere Netzanbindung
- Lokale Netzgrundlage
- Drahtlose Datennetze
- Mobilfunk und betriebliche Funkkommunikation
- Telefonanlage und Rufsteuerung
- Zusammenarbeit und besondere Schnittstellen
- Notruf und zeitkritische Kommunikation
- Technikräume und sichere Infrastruktur
- Energieversorgung und Überbrückung
- Informationssicherheit und Missbrauchsschutz
- Datenschutz und Beschäftigtenrechte
Betriebsfähigkeit der Telekommunikation
| Anwendungsrahmen | Festlegung |
|---|---|
| Maßstab | Betriebsfähigkeit liegt vor, wenn die notwendige Leistung unter den tatsächlichen Bedingungen sicher, rechtmäßig, personell und organisatorisch abgesichert erbracht und nachgewiesen werden kann. Vorhandene Technik oder unterschriebene Verträge allein genügen nicht. |
| Fachlicher Umfang | Festnetz, Mobilfunk, betriebliche Sprach- und Datenverbindungen, Funkabdeckung sowie die zugehörigen Verträge, Endgeräte und Betriebsprozesse. |
| Abgrenzung | Gebäudenetze werden als Transport- und Versorgungsgrundlage betrachtet. Eigenständige Alarmierungs- und Notrufsysteme benötigen ihren jeweiligen gesonderten Eignungsnachweis; eine allgemeine Telefonanlage ersetzt diese nicht. |
| Anwendung | Jeder Fachprüfpunkt benennt den notwendigen Zustand, geeignete Belege und zuständige Funktionen mit Handlungsanlass. Die Zuordnung ist im jeweiligen Unternehmen verbindlich auf Personen zu übertragen. Der genannte Nachweis beschreibt ein Soll, keine bereits erfolgte Erfüllung. |
| Werte und Fristen | Leistungswerte, Prüffristen, Ressourcen und Grenzbedingungen sind anhand der tatsächlichen Nutzung, des einschlägigen Rechts, der Genehmigungen, der technischen Ausführung und der vereinbarten Anforderungen festzulegen. Ausnahmen erfordern eine nachvollziehbare Begründung. |
| Fachliche Einordnung | Der Themenzuschnitt orientiert sich an der entsprechenden Themenwebsite von FM-Connect.com. Die Prüfkriterien sind eine eigenständige fachliche Ausarbeitung mit ergänzender Rechts- und Fachrecherche; sie sind keine unveränderte Wiedergabe der Website oder der Mustervorlage. |
| Objektbezogene Bewertung | Je Prüfpunkt sind Anwendbarkeit, Istzustand, konkreter Nachweis, Bewertung, Maßnahme, verantwortliche Person und Fälligkeit zu ergänzen. Fehlende Belege, tatsächliche Mängel und eine befristete Fortführung unter Ersatzmaßnahmen bleiben getrennt. |
| Entscheidungsstatus | Arbeitsfassung, nicht fachlich freigegeben. Erforderliche fachliche, rechtliche und behördliche Entscheidungen werden durch diesen Katalog nicht ersetzt. Ein Erfüllungsdurchschnitt ist keine Freigabegrundlage. |
Leistungsauftrag und Kommunikationsbedarf
Bewertet werden benötigte Kommunikationsleistungen, nicht nur vorhandene Anschlüsse.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 001 | Geschäftskritische Kommunikation | Rufannahme, interne Abstimmung, externe Kontakte und Datenverbindungen sind nach ihrem Beitrag zu den Geschäftsabläufen beschrieben. Kritische Verbindungen besitzen ausdrücklich festgelegte Mindestleistungen. | Abgestimmter Leistungskatalog mit betroffenen Geschäftsprozessen. | Leitung Informationstechnik und Fachbereiche; vor Einführung und bei Bedarfsänderung. |
| 002 | Nutzer und Einsatzorte | Arbeitsplätze, mobile Beschäftigte, Empfang, Technikräume und externe Arbeitsorte sind erfasst. Unterschiedliche Nutzergruppen werden nicht pauschal mit derselben Ausstattung versorgt. | Nutzer- und Standortmatrix mit Nutzungsszenarien. | Leitung Informationstechnik und Fachbereiche; vor Einführung und bei Bedarfsänderung. |
| 003 | Zeitliche Verfügbarkeit | Servicezeiten, Bereitschaft, Schichtbetrieb und Spitzenzeiten sind bestimmt. Außerhalb regulärer Arbeitszeiten notwendige Erreichbarkeit ist technisch und personell abgesichert. | Zeitbezogenes Erreichbarkeitskonzept mit Vertretung. | Leitung Informationstechnik und Fachbereiche; vor Einführung und bei Bedarfsänderung. |
| 004 | Qualitätsanforderungen | Sprachverständlichkeit, Verbindungsaufbau, Datenleistung und Unterbrechungstoleranz sind nutzungsbezogen messbar festgelegt. Nennbandbreite allein beschreibt keine geeignete Kommunikationsqualität. | Prüfbare Qualitätsmerkmale mit akzeptierten Grenzbedingungen. | Leitung Informationstechnik und Fachbereiche; vor Einführung und bei Bedarfsänderung. |
| 005 | Leistungsgrenzen | Zuständigkeiten zwischen Telekommunikation, Gebäudenetz, Endgeräten, Anwendungen und öffentlichen Anbietern sind eindeutig. Ein Fehler an einer Grenze bleibt nicht ohne verantwortliche Bearbeitung. | Beschreibung der technischen und organisatorischen Übergabepunkte. | Leitung Informationstechnik und Fachbereiche; vor Einführung und bei Bedarfsänderung. |
| 006 | Besondere Dienste | Aufzugsnotruf, Alarmübertragung, Torstationen und vergleichbare Sonderanschlüsse sind identifiziert. Ihre Eignung wird unabhängig von gewöhnlichen Bürogesprächen bewertet. | Sonderdienstverzeichnis mit gesonderten Funktionsanforderungen. | Leitung Informationstechnik und Fachbereiche; vor Einführung und bei Bedarfsänderung. |
Verantwortung, Personal und Befugnisse
Kommunikationsbetrieb benötigt auch bei Fremdvergabe eine entscheidungsfähige Auftraggeberorganisation.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 007 | Verantwortliche Betriebsführung | Für Rufnummern, Verbindungen, Endgeräte und Vertragssteuerung sind verantwortliche Funktionen benannt. Betrieb und fachliche Änderungsgenehmigung werden nicht allein einer allgemeinen Meldestelle überlassen. | Aufgabenverteilung mit Entscheidungsrechten. | Unternehmensleitung und Leitung Informationstechnik; vor Betriebsübernahme und bei Personalwechsel. |
| 008 | Qualifizierte Administration | Administratoren beherrschen die eingesetzten Vermittlungs-, Netzwerk- und Endgerätesysteme. Berechtigungen entsprechen nachgewiesener Qualifikation und tatsächlich übertragenen Aufgaben. | Qualifikationsnachweise und rollenbezogene Berechtigungen. | Unternehmensleitung und Leitung Informationstechnik; vor Betriebsübernahme und bei Personalwechsel. |
| 009 | Stellvertretung | Abwesenheit einzelner Fachkräfte verhindert weder Entstörung noch Rufumleitung und Wiederherstellung. Vertretungen können erforderliche Unterlagen und Zugänge tatsächlich nutzen. | Erprobte Vertretung mit Zugriffstest. | Unternehmensleitung und Leitung Informationstechnik; vor Betriebsübernahme und bei Personalwechsel. |
| 010 | Entscheidungsbefugnis | Kritische Störungen können ohne ungeklärte Kostenfreigabe eskaliert werden. Befugnisse für Sperrung missbrauchter Anschlüsse, Ersatzbeschaffung und Anbieterbeauftragung sind begrenzt und dokumentiert. | Befugnis- und Eskalationsmatrix. | Unternehmensleitung und Leitung Informationstechnik; vor Betriebsübernahme und bei Personalwechsel. |
| 011 | Nutzereinweisung | Beschäftigte kennen Rufumleitung, Konferenzfunktionen, Erreichbarkeitsregeln und Störungsmeldung. Neue Funktionen werden nicht ausschließlich durch unbegleitete Softwarefreischaltung eingeführt. | Einweisung anhand tatsächlicher Arbeitsaufgaben. | Unternehmensleitung und Leitung Informationstechnik; vor Betriebsübernahme und bei Personalwechsel. |
| 012 | Koordination der Dienstleister | Anbieter, Netzwerkbetreuung und Gebäudebetrieb kennen Zuständigkeitsgrenzen und gemeinsame Störungsabläufe. Eine Weiterleitung des Tickets beendet nicht die Verantwortung für seine Nachverfolgung. | Gemeinsamer Ablauf mit Übernahmebestätigung. | Unternehmensleitung und Leitung Informationstechnik; vor Betriebsübernahme und bei Personalwechsel. |
Bestand, Rufnummern und Konfiguration
Die Bestandsführung muss technische Verbindungen und kaufmännische Zuordnungen zusammenführen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 013 | Anschlussverzeichnis | Festnetz-, Daten- und Mobilfunkanschlüsse besitzen eindeutige Kennungen und zuständige Nutzer oder Funktionen. Unbekannte Anschlüsse werden geklärt statt ungeprüft weiterbezahlt. | Abgleich von Inventar, Anbieterbestand und Rechnung. | Administration der Telekommunikation; bei Anlage, Änderung und regelmäßiger Bestandskontrolle. |
| 014 | Rufnummernplan | Durchwahlen, Zentralrufnummern, Gruppen und Reservebereiche sind widerspruchsfrei vergeben. Eine Nummer ist nicht gleichzeitig mit unvereinbaren Zustellregeln belegt. | Aktueller Rufnummernplan mit Zustellprüfung. | Administration der Telekommunikation; bei Anlage, Änderung und regelmäßiger Bestandskontrolle. |
| 015 | Teilnehmerkarten | Physische und eingebettete Mobilfunkkarten sind Gerät, Tarif und Verantwortlichem zugeordnet. Verlust, Weitergabe und Deaktivierung bleiben nachvollziehbar. | Kartenregister und Stichprobe am Gerät. | Administration der Telekommunikation; bei Anlage, Änderung und regelmäßiger Bestandskontrolle. |
| 016 | Gerätebestand | Telefone, Funkstationen, Vermittlungskomponenten und Zubehör sind mit Standort, Softwarestand und Supportstatus erfasst. Leihgeräte unterliegen denselben Zuordnungsregeln. | Inventar mit Lebenszyklusstatus. | Administration der Telekommunikation; bei Anlage, Änderung und regelmäßiger Bestandskontrolle. |
| 017 | Konfigurationsbasis | Freigegebene Rufpläne, Sicherheitsparameter und Gerätekonfigurationen sind gesichert. Der dokumentierte Zustand ist mit dem tatsächlich aktiven Stand abgeglichen. | Konfigurationsvergleich mit Versionsnachweis. | Administration der Telekommunikation; bei Anlage, Änderung und regelmäßiger Bestandskontrolle. |
| 018 | Verwaiste Ressourcen | Ausgetretene Beschäftigte und geschlossene Standorte hinterlassen keine aktiven unbetreuten Konten oder Rufziele. Abschaltung berücksichtigt weiterhin erforderliche Funktionsnummern. | Abgleich mit Personal- und Standortänderungen. | Administration der Telekommunikation; bei Anlage, Änderung und regelmäßiger Bestandskontrolle. |
Anbieteranschlüsse und äußere Netzanbindung
Bewertet wird die tatsächlich zugesagte und technisch erreichbare Versorgungsleistung.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 019 | Anschlussart | Übertragungsart, Übergabepunkt und technische Schnittstelle passen zu den benötigten Diensten. Kompatibilität ist nicht allein aus der Produktbezeichnung des Anbieters abgeleitet. | Technische Anschlussbeschreibung und Funktionstest. | Netzwerkplanung und Anbietersteuerung; vor Anschluss und bei Anbieterwechsel. |
| 020 | Lieferbare Bandbreite | Verfügbare Datenrate und gleichzeitige Sprachkanäle decken den maßgebenden Bedarf einschließlich Spitzen ab. Gemessene Werte werden an repräsentativen Betriebsbedingungen bewertet. | Lastmessung und Kapazitätsbilanz. | Netzwerkplanung und Anbietersteuerung; vor Anschluss und bei Anbieterwechsel. |
| 021 | Leitungswege | Gebäudezuführung und innere Kabelwege sind bekannt, zugänglich und geschützt. Tiefbau- oder Umbauarbeiten berücksichtigen Telekommunikationsleitungen ausdrücklich. | Trassenplan und abgestimmte Arbeitsfreigabe. | Netzwerkplanung und Anbietersteuerung; vor Anschluss und bei Anbieterwechsel. |
| 022 | Anbieterabhängigkeit | Mehrere Verträge werden auf gemeinsam genutzte Netze, Übergabegeräte und Trassen geprüft. Vertraglich verschiedene Anbieter gelten nicht ohne Nachweis als unabhängig. | Bewertung gemeinsamer Ausfallursachen. | Netzwerkplanung und Anbietersteuerung; vor Anschluss und bei Anbieterwechsel. |
| 023 | Adress- und Anschlussdaten | Standortdaten, Anschlusskennung und Ansprechpartner sind beim Anbieter korrekt hinterlegt. Eine Entstörung darf nicht an veralteten Stammdaten oder fehlenden Vollmachten scheitern. | Bestätigte Anbieter- und Kontaktdaten. | Netzwerkplanung und Anbietersteuerung; vor Anschluss und bei Anbieterwechsel. |
| 024 | Übergabepunkt prüfen | Messungen am Anbieterübergang und im internen Netz ermöglichen die Fehlerabgrenzung. Erforderliche Prüfrechte und Zuständigkeiten sind vereinbart. | Prüfanweisung mit festgelegten Messstellen. | Netzwerkplanung und Anbietersteuerung; vor Anschluss und bei Anbieterwechsel. |
Lokale Netzgrundlage
Sprach- und Datenkommunikation benötigt geeignete lokale Übertragung, Versorgung und Netzverwaltung.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 025 | Verkabelung | Kupfer- und Glasfaserstrecken sind passend ausgelegt, gekennzeichnet und geprüft. Provisorische Verlängerungen verändern Übertragungseigenschaften und Brandschutz nicht ungeprüft. | Streckenbezogene Messprotokolle und Kennzeichnung. | Netzwerkadministration; vor Inbetriebnahme und nach Netzeingriffen. |
| 026 | Netzwerkkomponenten | Verteiler und Vermittlungskomponenten tragen die erforderlichen Datenströme und angeschlossenen Endgeräte. Reserven werden nicht mehrfach für gleichzeitig benötigte Leistungen angesetzt. | Kapazitäts- und Anschlussbilanz. | Netzwerkadministration; vor Inbetriebnahme und nach Netzeingriffen. |
| 027 | Verkehrspriorisierung | Zeitkritische Sprache erhält eine geeignete Übertragungsbehandlung. Priorisierung funktioniert durchgängig und wird unter gleichzeitiger Datenlast überprüft. | Gesprächsprüfung unter definierter Netzlast. | Netzwerkadministration; vor Inbetriebnahme und nach Netzeingriffen. |
| 028 | Adressdienste | Adressvergabe, Namensauflösung und Zeitversorgung sind betriebsbereit und abgestimmt. Der Ausfall eines Hilfsdienstes ist in seiner Kommunikationswirkung bekannt. | Funktions- und Ausfalltests der Hilfsdienste. | Netzwerkadministration; vor Inbetriebnahme und nach Netzeingriffen. |
| 029 | Trennung von Netzen | Gäste, Telefonie, Verwaltung und technische Sonderdienste sind ihrem Schutzbedarf entsprechend getrennt. Erlaubte Übergänge sind nachvollziehbar eingerichtet. | Netzplan und Prüfung erlaubter Verbindungen. | Netzwerkadministration; vor Inbetriebnahme und nach Netzeingriffen. |
| 030 | Strom über Datenleitungen | Leistungsbudgets der versorgenden Netzwerkgeräte reichen für alle angeschlossenen Endgeräte. Ersatzstrom berücksichtigt diese Versorgungskette einschließlich Zwischengeräten. | Leistungsbilanz und Test bei Versorgungsausfall. | Netzwerkadministration; vor Inbetriebnahme und nach Netzeingriffen. |
Drahtlose Datennetze
Funkabdeckung und Kapazität werden für reale Geräte, Nutzerzahlen und Raumzustände nachgewiesen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 031 | Ausleuchtung | Arbeitsbereiche und notwendige Bewegungswege sind mit geeigneter Funkqualität versorgt. Messungen berücksichtigen Türen, Einbauten und maßgebende Nutzungssituationen. | Ortsbezogene Funkmessung mit Abdeckungskarte. | Funknetzplanung und Netzwerkadministration; vor Nutzung und nach räumlichen Änderungen. |
| 032 | Kapazität bei Belegung | Zugangspunkte tragen die vorgesehene Anzahl gleichzeitig aktiver Geräte. Gute Signalstärke allein gilt nicht als Nachweis ausreichender Nutzleistung. | Belastungstest mit repräsentativen Endgeräten. | Funknetzplanung und Netzwerkadministration; vor Nutzung und nach räumlichen Änderungen. |
| 033 | Wechsel zwischen Funkzellen | Mobile Gespräche und betriebliche Anwendungen überstehen den vorgesehenen Zellenwechsel. Übergangszonen werden entlang tatsächlicher Wege geprüft. | Bewegungsprüfung mit durchgehender Verbindung. | Funknetzplanung und Netzwerkadministration; vor Nutzung und nach räumlichen Änderungen. |
| 034 | Störquellen | Fremdnetze, Maschinen und weitere Funkanwendungen sind bei Kanal- und Standortplanung berücksichtigt. Wiederkehrende Störungen werden zeitbezogen untersucht. | Funkanalysergebnisse und dokumentierte Anpassungen. | Funknetzplanung und Netzwerkadministration; vor Nutzung und nach räumlichen Änderungen. |
| 035 | Gästezugänge | Gastkonten sind begrenzt, widerrufbar und vom internen Betrieb getrennt. Anmeldung bleibt für berechtigte Besucher verständlich und organisatorisch betreut. | Gastzugangstest und Berechtigungskontrolle. | Funknetzplanung und Netzwerkadministration; vor Nutzung und nach räumlichen Änderungen. |
| 036 | Betriebsüberwachung | Ausfälle einzelner Zugangspunkte und überlastete Funkzonen werden erkannt. Ein erreichbarer Zentralserver wird nicht mit flächendeckender Funkversorgung gleichgesetzt. | Überwachungsnachweis auf Zonen- und Geräteebene. | Funknetzplanung und Netzwerkadministration; vor Nutzung und nach räumlichen Änderungen. |
Mobilfunk und betriebliche Funkkommunikation
Die Eignung ist standort- und anwendungsbezogen zu prüfen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 037 | Innenraumversorgung | Mobilfunk funktioniert an den tatsächlich benötigten Einsatzorten. Außenabdeckung oder eine Anbieterkarte ersetzt keine örtliche Prüfung im Gebäude. | Messungen und Gesprächsversuche in kritischen Zonen. | Administration der Telekommunikation und Fachplanung; bei Einführung und veränderter Nutzung. |
| 038 | Funkanlagen im Gebäude | Zusätzliche Antennen, Verstärker und private Funknetze sind rechtlich zulässig und mit den betroffenen Netzbetreibern abgestimmt. Ungeprüfte Verstärker werden nicht eingesetzt. | Frequenz- und Anschlussklärung mit Anlagennachweis. | Administration der Telekommunikation und Fachplanung; bei Einführung und veränderter Nutzung. |
| 039 | Geräteeignung | Endgeräte passen zu Funkverfahren, Umgebung und erforderlicher Robustheit. Besondere Gefahrenbereiche erhalten nur nachgewiesen geeignete Geräte. | Gerätefreigabe für den tatsächlichen Einsatzort. | Administration der Telekommunikation und Fachplanung; bei Einführung und veränderter Nutzung. |
| 040 | Akku und Reserve | Akkulaufzeit, Ladeplätze und Ersatzgeräte passen zu Arbeitszeit und Bereitschaft. Ein entladenes Ersatzgerät gilt nicht als verfügbare Reserve. | Laufzeittest und kontrollierter Reservebestand. | Administration der Telekommunikation und Fachplanung; bei Einführung und veränderter Nutzung. |
| 041 | Auslandsnutzung | Auslandsverbindungen, Datenkosten und Zugangssicherheit sind vor Reisen geklärt. Benötigte Funktionen werden nicht erst am Einsatzort durch Tarif- oder Regionssperren verhindert. | Freigabe der Einsatzländer und Tarifbedingungen. | Administration der Telekommunikation und Fachplanung; bei Einführung und veränderter Nutzung. |
| 042 | Kommunikation im Ersatzbetrieb | Für kritische Nutzer ist ein unabhängiger oder hinreichend robuster Ersatzweg bestimmt. Seine Eignung wird nicht durch bloße Verfügbarkeit eines zweiten Geräts behauptet. | Nachweis des nutzbaren Ersatzwegs. | Administration der Telekommunikation und Fachplanung; bei Einführung und veränderter Nutzung. |
Telefonanlage und Rufsteuerung
Vermittlung und Erreichbarkeit werden aus Sicht von Anrufenden und angerufenen Funktionen geprüft.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 043 | Ein- und ausgehende Rufe | Rufe erreichen die richtigen Teilnehmer und verlassen die Anlage über zulässige Verbindungen. Rufnummerndarstellung und Rückrufmöglichkeiten sind geprüft. | Testmatrix interner und externer Verbindungen. | Telefonieadministration; vor Betriebsbeginn und nach Konfigurationsänderung. |
| 044 | Gruppen und Warteschlangen | Anrufgruppen besitzen besetzte Ziele, Vertretungen und nachvollziehbare Überläufe. Warteschlangen enden nicht in unbetreuten Ansagen oder endlosen Weiterleitungen. | Praktischer Anrufversuch in allen Betriebszeiten. | Telefonieadministration; vor Betriebsbeginn und nach Konfigurationsänderung. |
| 045 | Umleitungen | Umleitungen sind zulässig, nachvollziehbar und gegen Schleifen geschützt. Nach Abwesenheit oder Organisationswechsel werden veraltete Regeln zurückgenommen. | Konfigurationsprüfung mit Rückrufversuch. | Telefonieadministration; vor Betriebsbeginn und nach Konfigurationsänderung. |
| 046 | Sprachspeicher | Ansagen, Speicherzugang, Aufbewahrung und Bearbeitung eingehender Nachrichten sind geregelt. Eine Aufzeichnung ohne verantwortliche Auswertung sichert keine Erreichbarkeit. | Testnachricht und dokumentierter Bearbeitungsweg. | Telefonieadministration; vor Betriebsbeginn und nach Konfigurationsänderung. |
| 047 | Funktionsnummern | Empfang, Bereitschaft und technische Hilfe sind unabhängig von Einzelpersonen erreichbar. Der Wechsel einer zuständigen Person verändert nicht unbemerkt den veröffentlichten Kontakt. | Funktionsrufnummern mit Vertretungsprüfung. | Telefonieadministration; vor Betriebsbeginn und nach Konfigurationsänderung. |
| 048 | Automatisierte Gesprächsführung | Automatische Assistenten besitzen klare Grenzen, passende Hinweise und einen erreichbaren menschlichen Übergang. Fehlerhafte Erkennung darf kritische Anliegen nicht dauerhaft abweisen. | Tests mit Sonderfällen und Übergabe an Beschäftigte. | Telefonieadministration; vor Betriebsbeginn und nach Konfigurationsänderung. |
Zusammenarbeit und besondere Schnittstellen
Zusätzliche Funktionen müssen am konkreten Übergang nachweislich zusammenarbeiten.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 049 | Sprach- und Videokonferenzen | Einwahl, Ton, Bild und Teilnahme externer Personen funktionieren im vorgesehenen Umfang. Geprüft wird die vollständige Sitzung, nicht nur die Anmeldung an einer Plattform. | Konferenztest mit internen und externen Teilnehmern. | Verantwortliche der Anwendung und Telefonieadministration; bei Integration und Aktualisierung. |
| 050 | Medientechnik | Raumgeräte, Mikrofone und Lautsprecher sind kompatibel und verständlich bedienbar. Ein besetzter Raum darf nicht durch unerkannte Anmelde- oder Lizenzprobleme unbrauchbar werden. | Nutzungsprobe je Ausstattungstyp. | Verantwortliche der Anwendung und Telefonieadministration; bei Integration und Aktualisierung. |
| 051 | Verzeichnisintegration | Namen, Rufnummern und Funktionszuordnungen werden kontrolliert synchronisiert. Falsche oder gelöschte Identitäten werden nicht aus einem Nebensystem wieder aktiviert. | Abgleich der führenden Datenquelle. | Verantwortliche der Anwendung und Telefonieadministration; bei Integration und Aktualisierung. |
| 052 | Tür- und Torstationen | Sprechverbindung und gegebenenfalls Türbedienung sind getrennt berechtigt. Ein Gesprächsausfall hebt die vorgesehenen Schutz- und Fluchtfunktionen nicht unkontrolliert auf. | Schnittstellentest einschließlich Verbindungsverlust. | Verantwortliche der Anwendung und Telefonieadministration; bei Integration und Aktualisierung. |
| 053 | Altgeräte und Adapter | Fax, Modems und analoge Sondergeräte sind einzeln auf Übertragbarkeit geprüft. Ein passender Stecker belegt weder Protokollverträglichkeit noch gesicherte Übertragung. | Funktionsnachweis am tatsächlichen Endgerät. | Verantwortliche der Anwendung und Telefonieadministration; bei Integration und Aktualisierung. |
| 054 | Abhängige Anwendungen | Verknüpfte Kunden-, Ticket- und Verzeichnissysteme sind in ihren Ausfallwirkungen bewertet. Zusatzfunktionen dürfen den notwendigen Grunddienst nicht unnötig blockieren. | Abhängigkeitsplan und Ausfalltest. | Verantwortliche der Anwendung und Telefonieadministration; bei Integration und Aktualisierung. |
Notruf und zeitkritische Kommunikation
Notrufdienste und technisch vorgeschriebene Sondernotrufe werden eigenständig bewertet.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 055 | Notrufmöglichkeit | Die vorgesehene Notrufmöglichkeit ist für alle betroffenen Arbeitsorte eindeutig festgelegt. Zugangssperren und Wahlregeln verhindern notwendige Notrufverbindungen nicht. | Abgestimmter Nachweis des Notrufkonzepts. | Betreiber und zuständige Fachplanung; vor Nutzung und nach Orts- oder Systemwechsel. |
| 056 | Richtige Ortsinformation | Bei festen und ortsveränderlichen Endgeräten ist geklärt, welche Ortsdaten beim Notruf übermittelt oder genannt werden müssen. Veraltete Standortzuordnungen sind ausgeschlossen. | Prüfung der Standortdaten und Nutzerinformation. | Betreiber und zuständige Fachplanung; vor Nutzung und nach Orts- oder Systemwechsel. |
| 057 | Strom- und Netzausfall | Erforderliche Notrufwege bleiben für die festgelegte Dauer nutzbar oder werden wirksam ersetzt. Die Stromversorgung aller beteiligten Komponenten ist berücksichtigt. | Ausfallszenario mit tatsächlichem Ersatzweg. | Betreiber und zuständige Fachplanung; vor Nutzung und nach Orts- oder Systemwechsel. |
| 058 | Barrierearmer Notruf | Menschen mit eingeschränktem Hören, Sprechen, Sehen oder Handeln können den vorgesehenen Hilferuf auslösen. Ein ausschließlich sprachlicher Standardweg wird nicht pauschal als ausreichend behandelt. | Nutzungsprobe mit passenden Kommunikationshilfen. | Betreiber und zuständige Fachplanung; vor Nutzung und nach Orts- oder Systemwechsel. |
| 059 | Sondernotrufsysteme | Aufzugs- und vergleichbare Notrufe erfüllen ihre spezifischen Anforderungen an Verbindung, Identifikation und Empfangsstelle. Allgemeine Telefonieverfügbarkeit genügt nicht als deren Abnahme. | Gesonderte Prüf- und Empfangsnachweise. | Betreiber und zuständige Fachplanung; vor Nutzung und nach Orts- oder Systemwechsel. |
| 060 | Sicheres Testverfahren | Tests öffentlicher Notrufverbindungen erfolgen nur abgestimmt und ohne unnötige Alarmierung. Prüfunterdrückungen an Sonderanlagen werden kontrolliert aufgehoben. | Abgestimmter Prüfablauf und Rückstellungskontrolle. | Betreiber und zuständige Fachplanung; vor Nutzung und nach Orts- oder Systemwechsel. |
Technikräume und sichere Infrastruktur
Physische Bedingungen dürfen die Kommunikationsverfügbarkeit nicht unbemerkt begrenzen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 061 | Aufstellumgebung | Temperatur, Feuchte und Luftführung liegen im zulässigen Bereich. Server- und Netzwerkschränke werden nicht durch Einlagerung oder verschlossene Lüftungswege überhitzt. | Umgebungsüberwachung und örtliche Kontrolle. | Gebäudebetrieb und Elektrofachkräfte; vor Übergabe und bei regelmäßigen Kontrollen. |
| 062 | Wasserschutz | Leckagen, Überflutung und Kondensat sind an Aufstellorten und Kabelwegen bewertet. Kritische Komponenten stehen nicht ungeschützt unter gefährdenden Leitungsführungen. | Risikobewertung mit umgesetzten Schutzmaßnahmen. | Gebäudebetrieb und Elektrofachkräfte; vor Übergabe und bei regelmäßigen Kontrollen. |
| 063 | Zutrittsschutz | Verteiler, Anschlussräume und Bedienoberflächen sind gegen unbefugte Eingriffe geschützt. Erforderliche Entstörung bleibt für berechtigte Personen auch außerhalb der Regelzeit möglich. | Zugangsprobe und Berechtigungsverzeichnis. | Gebäudebetrieb und Elektrofachkräfte; vor Übergabe und bei regelmäßigen Kontrollen. |
| 064 | Brandschutz | Durchführungen, Leitungswege und Räume erfüllen die örtlichen Schutzanforderungen. Nachinstallationen hinterlassen keine offenen Abschottungen oder unzulässigen Brandlasten. | Kontrolle der Einbausituation und Bauabschlüsse. | Gebäudebetrieb und Elektrofachkräfte; vor Übergabe und bei regelmäßigen Kontrollen. |
| 065 | Elektrische Sicherheit | Versorgung, Schutzmaßnahmen und Anschlussmittel sind geeignet und geprüft. Lose Mehrfachsteckdosenketten und unsichere Provisorien gelten nicht als dauerhafte Lösung. | Elektrische Prüfungen und Sichtkontrolle. | Gebäudebetrieb und Elektrofachkräfte; vor Übergabe und bei regelmäßigen Kontrollen. |
| 066 | Sicheres Arbeiten | Arbeiten an elektrischen Anlagen, Glasfaser und erhöhten Montageorten sind fachgerecht vorbereitet. Zugänglichkeit wird nicht durch riskante improvisierte Arbeitsplätze hergestellt. | Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsfreigabe. | Gebäudebetrieb und Elektrofachkräfte; vor Übergabe und bei regelmäßigen Kontrollen. |
Energieversorgung und Überbrückung
Eine Überbrückungsdauer ist für die gesamte erforderliche Kommunikationskette nachzuweisen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 067 | Leistungsbedarf | Aktive Geräte, Übertragungskomponenten und erforderliche Kühlung sind gemeinsam bilanziert. Erweiterungen bleiben innerhalb der verfügbaren Versorgungskapazität. | Vollständige elektrische Lastbilanz. | Elektroplanung und Informationstechnik; vor Inbetriebnahme und nach Laständerung. |
| 068 | Unterbrechungsfreie Versorgung | Erforderliche Überbrückung ist passend ausgelegt und praktisch erprobt. Nur die Zentrale abzusichern genügt nicht, wenn Anschlussrouter oder Endgeräte sofort ausfallen. | Laufzeittest mit tatsächlicher Kommunikationslast. | Elektroplanung und Informationstechnik; vor Inbetriebnahme und nach Laständerung. |
| 069 | Batteriezustand | Akkumulatoren werden zustands- und herstellerbezogen geprüft und ersetzt. Anzeige voller Ladung ersetzt keinen ausreichenden Kapazitätsnachweis. | Kapazitätsbewertung und Wartungsnachweise. | Elektroplanung und Informationstechnik; vor Inbetriebnahme und nach Laständerung. |
| 070 | Umschaltung | Ersatzversorgung übernimmt die notwendigen Lasten ohne unzulässigen Dienstverlust. Wiederkehr der Netzspannung löst keinen ungeplanten gleichzeitigen Neustart aller Geräte aus. | Prüfung von Ausfall und Rückkehr der Versorgung. | Elektroplanung und Informationstechnik; vor Inbetriebnahme und nach Laständerung. |
| 071 | Autonomiegrenzen | Abhängigkeiten zu öffentlichen Netzen und externen Rechenzentren sind bekannt. Lokale Batterien begründen keine behauptete Unabhängigkeit vom Anbieterbetrieb. | Dokumentierte Ende-zu-Ende-Ausfallgrenzen. | Elektroplanung und Informationstechnik; vor Inbetriebnahme und nach Laständerung. |
| 072 | Abschaltreihenfolge | Bei langer Unterbrechung werden Dienste kontrolliert priorisiert oder beendet. Wiederanlauf, Datenkonsistenz und Wiederherstellung wichtiger Rufziele sind vorbereitet. | Erprobte Abschalt- und Wiederanlaufanweisung. | Elektroplanung und Informationstechnik; vor Inbetriebnahme und nach Laständerung. |
Informationssicherheit und Missbrauchsschutz
Schutzmaßnahmen richten sich nach den Diensten und tatsächlichen Angriffsflächen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 073 | Administrativer Zugriff | Verwaltungszugänge sind personenbezogen, begrenzt und besonders geschützt. Standardkennwörter und nicht mehr benötigte Dienstleisterkonten sind beseitigt. | Berechtigungsprüfung und sichere Authentisierung. | Informationssicherheit und Administration; bei Einrichtung sowie laufend. |
| 074 | Verschlüsselung | Schützenswerte Übertragung wird mit geeigneten Verfahren geschützt. Verschlüsselung einer Teilstrecke wird nicht als Schutz der gesamten Verbindung dargestellt. | Dokumentierte Schutzgrenzen und Verbindungskontrolle. | Informationssicherheit und Administration; bei Einrichtung sowie laufend. |
| 075 | Gebührenmissbrauch | Ungewöhnliche Rufmuster und kostenintensive Verbindungen werden erkannt. Sperren und Limits begrenzen Missbrauch, ohne notwendige Notrufmöglichkeiten zu verhindern. | Alarmregeln und erprobte Sperrverfahren. | Informationssicherheit und Administration; bei Einrichtung sowie laufend. |
| 076 | Aktualisierungen | Sicherheitskorrekturen werden bewertet, getestet und kontrolliert eingespielt. Nicht mehr unterstützte Geräte besitzen einen begründeten Ersatz- oder Abschottungsplan. | Aktualisierungs- und Supportverzeichnis. | Informationssicherheit und Administration; bei Einrichtung sowie laufend. |
| 077 | Fernwartung | Externe Zugriffe erfolgen freigegeben, zeitlich begrenzt und nachvollziehbar. Ein dauerhaft offener Wartungszugang wird nicht allein aus Bequemlichkeit zugelassen. | Zugangsprotokoll mit Freigabe und Widerruf. | Informationssicherheit und Administration; bei Einrichtung sowie laufend. |
| 078 | Sicherheitsvorfälle | Verdächtige Anrufe, Kontoübernahmen und kompromittierte Endgeräte lösen eine abgestimmte Reaktion aus. Beweissicherung und Wiederherstellung gefährden sich nicht gegenseitig. | Erprobter Reaktionsablauf mit Zuständigkeiten. | Informationssicherheit und Administration; bei Einrichtung sowie laufend. |
Datenschutz und Beschäftigtenrechte
Kommunikationsdaten sind zweckgebunden zu verarbeiten; technische Möglichkeiten begründen keine Nutzungsbefugnis.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 079 | Datenzwecke | Verbindungsdaten, Verzeichnisse und Protokolle werden nur für festgelegte zulässige Zwecke verwendet. Kostenkontrolle und Leistungsüberwachung werden rechtlich getrennt bewertet. | Verarbeitungskonzept mit Zweck- und Rechtsgrundlagenprüfung. | Verantwortliche für Datenschutz und Personalbereich; vor Einführung und bei Funktionsänderung. |
| 080 | Aufzeichnung von Gesprächen | Aufnahme und Transkription sind nur nach geklärter Zulässigkeit aktiviert. Betroffene erhalten erforderliche Informationen; unzulässige automatische Mitschnitte sind ausgeschlossen. | Freigabeprüfung und Kontrolle aktiver Einstellungen. | Verantwortliche für Datenschutz und Personalbereich; vor Einführung und bei Funktionsänderung. |
| 081 | Dienstleisterdaten | Zugriff externer Betreiber, Aufbewahrung und Übermittlung in andere Staaten sind geprüft. Technische Auslagerung ersetzt keine Datenschutzvereinbarung. | Vertragliche und technische Prüfung der Verarbeitung. | Verantwortliche für Datenschutz und Personalbereich; vor Einführung und bei Funktionsänderung. |
| 082 | Löschung | Nachrichten, Gesprächsmetadaten und Sicherungskopien unterliegen abgestimmten Löschregeln. Gesetzlich oder betrieblich erforderliche Nachweise bleiben rechtmäßig erhalten. | Löschkonzept mit Stichprobenkontrolle. | Verantwortliche für Datenschutz und Personalbereich; vor Einführung und bei Funktionsänderung. |
| 083 | Mitbestimmung | Mitbestimmungspflichtige Funktionen werden vor Einführung abgestimmt. Spätere Softwarefunktionen umgehen vereinbarte Grenzen nicht durch automatische Aktivierung. | Beteiligungsnachweise und Funktionsabgleich. | Verantwortliche für Datenschutz und Personalbereich; vor Einführung und bei Funktionsänderung. |
| 084 | Vertrauliche Kommunikation | Besondere Beratungs-, Personal- und Sicherheitsgespräche besitzen passende Vertraulichkeitsregeln. Lautsprecherbetrieb, gemeinsam genutzte Konten und Raumgeräte werden berücksichtigt. | Nutzungsregeln und Prüfung sensibler Arbeitsplätze. | Verantwortliche für Datenschutz und Personalbereich; vor Einführung und bei Funktionsänderung. |
