Rechte, Regelungsfelder und Betriebsvereinbarungen bei der Einführung und Nutzung von Telekommunikationssystemen
Telekommunikation ist heute mehr als Telefonie – sie ist die digitale Infrastruktur der Zusammenarbeit. Ob Festnetztelefonie, mobile Geräte, Videokonferenzen oder Unified Communication Plattformen – technische Lösungen werden laufend erweitert, vernetzt und in Cloudsysteme überführt. Diese Systeme haben oft nicht nur technische, sondern auch verhaltensbezogene Wirkung – und unterliegen damit der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Der Einsatz moderner Telekommunikationssysteme – insbesondere mit Funktionen wie Standortverfolgung, Gesprächsaufzeichnung, Anwesenheitsanzeige oder automatischer Protokollierung – wirft rechtliche, betriebliche und datenschutzbezogene Fragen auf. Die Mitbestimmung ist nicht nur ein Recht, sondern eine Notwendigkeit, um Akzeptanz, Fairness, Rechtssicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
Die Mitbestimmung bei Telekommunikation ist ein zentrales Gestaltungsfeld des Betriebsrats. Durch vorausschauende Beteiligung, transparente Kommunikation und tragfähige Betriebsvereinbarungen kann der Einsatz neuer Technologien arbeitsfähig, datenschutzkonform und mitarbeiterfreundlich umgesetzt werden.
Datensicherheit bei mobiler Nutzung (VPN, MDM, Zwei-Faktor-Authentifizierung)
DSGVO-Anforderungen
Art. 5 und 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Transparenz
Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) bei Ortung, Logging, KI-Nutzung
Löschfristen für Kommunikations- und Metadaten
Einwilligung vs. Kollektivvereinbarung
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Zugriffsschutz auf Kommunikationsdaten
Protokollierung von Zugriffen auf Systeme
IT-Sicherheitsrichtlinien (z. B. Passwort, Geräteverwaltung, Netzwerkzugang)
Trennung von Privat- und Firmendaten auf mobilen Geräten
Herausforderungen:
Schnell wechselnde Technik mit schwer durchschaubaren Funktionen
Unterschiedliche Erwartungshaltung von Unternehmen, IT, Mitarbeitenden
Hoher Abstimmungsaufwand bei länder- oder standortübergreifenden Regelungen
Konfliktpotenzial bei Verhaltensüberwachung oder Dauererreichbarkeit
Lösungsansätze:
Rechtzeitige Einbindung des Betriebsrats bereits in der Auswahlphase
Erstellung von Funktionsmatrizen mit Bewertung möglicher Risiken
Pilotphase mit Testgruppe und Feedbackschleifen
Gemeinsame Schulungen für Technik, Datenschutz, Mitbestimmung
Jährliche Evaluation der Vereinbarung mit Feedback aus dem Betrieb
Mitbestimmung in der Telekommunikation und Mobilität
Mit der wachsenden Verschmelzung von Kommunikation, IT, Arbeitszeit und Mobilität wird die Mitbestimmung in der Telekommunikation weiter an Bedeutung gewinnen. Betriebsräte und Unternehmen stehen vor der gemeinsamen Aufgabe, nutzbare, akzeptierte und rechtssichere Lösungen zu entwickeln – technisch leistungsfähig und sozial verträglich.